Die Behörde

Fachwissen und Verantwortung

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Durchführung von Disziplinarverfahren

Im staatlichen Bereich ist die Landesanwaltschaft zuständige Disziplinarbehörde für die Beamten folgender Geschäftsbereiche:

  • der Staatskanzlei
  • des Staatsministeriums des Innern und für Integration (mit Ausnahme des Landesamts für Verfassungsschutz und der Polizeivollzugsbehörden)
  • des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
  • des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr
  • des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst
  • des Staatsministeriums für Wirtschaft, Energie und Technologie
  • des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz
  • des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege
  • des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
  • des Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales, außerdem
  • der Bayerischen Staatsforsten

Sie führt in diesem Bereich das Disziplinarverfahren, wenn die Ahndungsmöglichkeiten des Dienstvorgesetzten nicht ausreichen, der einen Verweis erteilen oder eine Geldbuße verhängen kann.

Im kommunalen Bereich übt die Landesanwaltschaft Disziplinarbefugnisse aus, wenn die originär zuständigen Dienstvorgesetzten und Disziplinarbehörden ihr ihre Disziplinarbefugnisse im Einzelfall übertragen, und zwar
  • bei kommunalen Wahlbeamten und -beamtinnen die Rechtsaufsichtsbehörde,
  • bei kommunalen (Laufbahn-)Beamten und Beamtinnen das je nach Fallgestaltung zuständige Organ (Bürgermeister/Gemeinderat, Landrat/Kreistag, Bezirkstagspräsident/Bezirkstag)

Die Geschäftsstelle der Disziplinarbehörde
Landesanwaltschaft Bayern, Disziplinargeschäftsstelle
Ludwigstr. 23
80539 München
Tel.: 089 - 2130 - 284
Fax: 089 -2130 - 399
E-Mail: disziplinarbehoerde@lab.bayern.de