Die Behörde

Im öffentlichen Interesse

Wir sind die Vertreter des Freistaates Bayern vor Gericht

Immer dann, wenn sich ein verwaltungsrechtliches Streitverfahren gegen den Freistaat Bayern richtet, ist die Landesanwaltschaft Prozessvertreter des Staates vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof und dem Bundesverwaltungsgericht. Insgesamt betrifft dies knapp 2000 Fälle pro Jahr, meist Verfahren in der Rechtsmittelinstanz wie Berufungen und Revisionen, aber auch Normenkontrollen und Klagen gegen Planfeststellungsbeschlüsse. Beispielsweise dann, wenn etwa Anwohner oder Vereinigungen gegen ein Bauvorhaben klagen. In diesem Fall vertreten wir als "Anwälte" die Interessen Bayerns bereits im Vorfeld und – sollte es soweit kommen – auch vor Gericht.

Daher beraten wir die staatlichen Institutionen bereits bei der Vorbereitung von behördlichen Entscheidungen und bedenken dabei auch den Klagefall. Vor allem dann, wenn es um landesweit relevante Entscheidungen geht wie den Bau einer dritten Startbahn am Flughafen München. 

Dass wir hier unser Wissen und unsere Prozesserfahrung einbringen, ist eine wichtige Aufgabe. Denn wie die Verwaltungsgerichte entscheiden, hat für den Staat, unsere Gesellschaft und das Zusammenleben der Bürger eine erhebliche Bedeutung. Zumal dann, wie z.B. im Fall von Verkehrswegeplanungen, wenn die Menschen unmittelbar von der Entscheidung der Richter betroffen sind. Insofern erfordert die Prozessvertretung beim Verwaltungsgerichtshof und beim Bundesverwaltungsgericht nicht nur spezialisierte Rechtskenntnisse, sondern auch praktische Erfahrung vor Gericht. All dies bringen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesanwaltschaft, die „Anwälte Bayerns“, mit.


Wir sind die Vertreter des öffentlichen Interesses vor Gericht

Richtet sich eine verwaltungsrechtlichen Streitsache nicht gegen den Freistaat Bayern, sondern zum Beispiel gegen eine Gemeinde, eine Stadt, einen Bezirk, einen Landkreis oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, kann die Landesanwaltschaft sich in das Verfahren einschalten. Denn unsere Aufgabe ist es, daran mitzuwirken, dass sich das Recht durchsetzt und das Gemeinwohl keinen Schaden erleidet. 

Dies betrifft rund 250 Fälle pro Jahr, etwa Bebauungspläne oder die Wasserversorgung. Wir tragen dabei die staatlichen Argumente vor, legen Rechtsmittel im staatlichen Interesse ein und achten darauf, dass, sollten sich aus Gerichtsentscheidungen gegen Kommunen Folgen für den ganzen Freistaat ergeben, diese auch berücksichtigt werden. 

Unser Service für die staatlichen Behörden: Sprechen Sie uns an und schicken Sie uns Ihre Unterlagen, wenn Sie entsprechende Streitfälle auf den Tisch bekommen und sich die Frage nach der Einlegung eines Rechtsmittels stellt. Wir beraten und informieren nicht nur, sondern suchen auch gemeinsam mit Ihnen nach zielgerichteten und konsensfähigen Vorgehensweisen.


Kontakt zur Prozessvertretung der Landesanwaltschaft Bayern
Landesanwaltschaft Bayern
Ludwigstraße 23
80539 München
Telefon: 089 2130-280
Telefax: 089 2130-399
E-Mail: poststelle@lab.bayern.de