Die Behörde

Disziplinarbehörde

Sachverhalte ermitteln und würdigen

Seit dem 1. Januar 2006 ist die Landesanwaltschaft Bayern in bestimmten Fällen für die Durchführung von Disziplinarverfahren gegen Staatsbeamte und Staatsbeamtinnen und kommunale Beamte oder Beamtinnen nach dem Bayerischen Disziplinargesetz (BayDG) als Disziplinarbehörde zuständig. 

Das Disziplinarverfahren dient der Aufrechterhaltung und Wiederherstellung der Integrität des Beamtentums, indem Dienstvergehen von Beamten und Beamtinnen geahndet werden. Die Aufgabe der Landesanwaltschaft ist es dabei, in den Fällen ihrer Zuständigkeit den zugrunde liegenden Sachverhalt zu ermitteln und disziplinarrechtlich zu würdigen. Liegt nach dem Ergebnis der Ermittlungen ein Dienstvergehen eines Beamten oder einer Beamtin vor, wird der Sachverhalt in jedem Einzelfall geprüft und gewürdigt, damit die Disziplinarmaßnahme verhängt werden kann, die dem Verhalten des Beamten oder der Beamtin, seiner oder ihrer Persönlichkeit und den Interessen des Dienstherrn und der Öffentlichkeit gerecht wird. Die Möglichkeiten reichen dabei von der Einstellung des Verfahrens bis hin zur Entfernung des Beamten oder der Beamtin aus dem Beamtenverhältnis. 

Das Disziplinarrecht ist Teil des Beamtenrechts, kein besonderes Strafrecht. Es entbindet den Vorgesetzten nicht von seiner Führungsverantwortung. Bei rechtzeitigem Tätigwerden des Vorgesetzten kann oft ein Überschreiten der disziplinarrechtlich erheblichen Schwelle verhindert werden.

Die Landesanwaltschaft verfügt über eingearbeitetes, disziplinarrechtlich versiertes Personal, das Distanz zum Fall hat, gleichzeitig aber die spezifischen Verwaltungsabläufe kennt. Wir bieten deshalb gerade für den kommunalen Bereich unsere Hilfe an, wo Disziplinarfälle seltener zu bearbeiten sind oder häufig die Einschaltung einer am bisherigen Geschehen völlig unbeteiligten Stelle gewünscht wird.

Auf dieser Seite möchten wir Ihnen Informationen zu Funktion, Aufgaben und Organisation der Disziplinarbehörde geben.

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Die Geschäftsstelle der Disziplinarbehörde
Ihre Ansprechpartner

Landesanwaltschaft Bayern
Disziplinarbehörde
Ludwigstr. 23
80539 München
Tel.: 089 - 2130 - 284
Fax: 089 - 2130 - 399
E-Mail: disziplinarbehoerde@lab.bayern.de